Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Reisebüro „Doppel-Decker-Reisen“ tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie fremd- veranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter (z.B. Meier´s Weltreisen, DERTOUR, FTI usw.) auf. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise / Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter / Leistungsträger zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen / Leistungen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen wir als Eigenveranstalter auftreten (diese werden gesondert als Eigenveranstaltung ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür produzierten Prospekte dargestellten bzw. beigelegten Bedingungen.
1. Vertragsabschluss
Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Leistung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich oder per Telefax erfolgen.
Mit der Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Buchung durch „Doppel-Decker-Reisen“ kommt zwischen Ihnen und uns ein Vermittlungsvertrag zustande.
Die Annahme des Buchungsauftrags durch uns kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen.
Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer / innen verpflichten Sie sich, für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein zu stehen.
Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer. Die vertragliche Pflicht von „Doppel-Decker-Reisen“ ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen.
Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil unserer Pflichten.
Einen Vertragsabschluss kann nur leisten, wer entweder Volljährig ist oder eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorlegen kann.
2. Haftung von „Doppel-Decker-Reisen“ als Vermittler
Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger uns gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung von „Doppel-Decker-Reisen“ gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Unsere Haftung erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers, die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Aushändigung der Reisedokumente, die Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt.
Wir haften nicht für die Erbringung der von uns vermittelten bzw. besorgten Leistungen der Reiseveranstalter / Leistungsträger.
3. Umbuchung / Stornierung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise / Leistung zurücktreten, wobei wir darauf hinweisen, dass von den Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises erhoben werden (siehe entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger).
Stornierungen und Umbuchungen können nur über uns erfolgen. Der Rücktritt kann persönlich, per Telefax oder per E-Mail mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen.
Die Umbuchung einer vermittelten Reise kann auch als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet.
„Doppel-Decker-Reisen“ verweist auf die Umbuchungs – und Stornierungsgebühren der jeweiligen Reiseveranstalter / Leistungsträger.
4. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt Ihnen „Doppel-Decker-Reisen“ über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft, soweit diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden können.
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation unsererseits bedingt.
5. Zahlung
Bei allen von uns vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben. Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage für die Ticketausstellung. Auf Grund von verschiedenen Tarifen gibt es keine generelle Zahlungsfrist und somit wird diese auf der Buchungsbestätigung gesondert aufgeführt.
Die Bezahlung kann bar, per EC-Cash oder per Überweisung an uns erfolgen.
Zahlung mit Kreditkarten können in gesonderten Fällen – nach Rücksprache mit der Airline –bei IATA-Tickets und Netto-Tarifen ( je nach Bestimmung des Consolidators) akzeptiert werden. Die Zusendung der Tickets erfolgt auf Risiko des Empfängers.
Auf Wunsch erfolgt die Versendung per Einschreiben, wobei die zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt werden.
Bei Chartertickets gelten die Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter.
6. Haftungsbeschränkung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet „Doppel-Decker-Reisen“ bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wir für unsere Vermittlungstätigkeit vom Anmeldenden eine Gebühr erheben und eine Kardinalpflicht des Vermittlungsvertrages verletzen; in diesem Fall ist die Haftung auf den Reisepreis beschränkt.
Für Personenschäden gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht.
7. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz von „Doppel-Decker-Reisen“:
Doppel-Decker-Reisen
Inh. Anke Decker
Liselotte-Herrmann-Str.37
D-10407 Berlin
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